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Förderungen

Unser Angebot an Förderungen

Um die Studierenden der FH Kärnten auch in finanzieller Hinsicht zu unterstützen, gibt es verschiedene Förderungen, die auf dieser Seite vorgestellt werden.

Mobilitätsförderung

Mit der Mobilitätsförderung wird die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, um zur FH oder zum Praktikum zu kommen, gefördert. Der Zuschuss wird für den Kauf des KlimaTickets, des KärntenTickets, Semester- bzw. Monatstickets oder auch für Einzelfahrten zum Zweck von Heimfahrten während eines Studienjahres gewährt. Die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Studium/dem Lehrgang stehen. Kosten für Exkursionen im Rahmen des Studiums/eines Lehrgangs können nicht gefördert werden.

Um eine Förderung zu erhalten, muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, die Rechnung und –sofern nicht auf der Rechnung ersichtlich– eine Zahlungsbestätigung über das digitale Einreichformular eingereicht werden. 

Die Frist für den Antrag endet im Wintersemester am 15. April und im Sommersemester am 30. Juni des jeweiligen Jahres.

Frequently Asked Questions

  • Antragsteller*innen müssen:
    • ein ordentliches Studium bzw. einen Lehrgang an der FH Kärnten absolvieren,
    • einen Studiengang am Standort, für den die Förderung eingereicht wird, besuchen und
    • die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Studium/dem Lehrgang stehen
    • Gefördert wird nur die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln – Kosten für den Privat- PKW, Fahrgemeinschaften oder Taxi/Uber werden nicht gefördert.

    Alle Details sind in der Richtlinie für die Mobilitätsförderung zu finden.

Formular zur Einreichung der Mobilitätsförderung

    Antragsteller*in

    HerrFrauKeine Angabe

    Es werden ausschließlich Einreichungen über die Studierenden-E-Mail-Adresse der FH Kärnten angenommen.

    Kriterien

    Antragsteller*innen müssen:
    • ein ordentliches Studium bzw. einen Lehrgang an der FH Kärnten absolvieren,
    • einen Studiengang am Standort, für den die Förderung eingereicht wird, besuchen und
    • die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Studium/dem Lehrgang stehen
    • Gefördert werden nur öffentliche Verkehrsmittel – Privat-PKW, Fahrgemeinschaften oder Taxi/Uber sind nicht förderbar.

    Alle Details sind in der Richtlinie für die Mobilitätsförderung zu finden.

    Die Einhaltung der Kriterien gemäß Richtlinie wird hiermit bestätigt.

    Beantragte Förderung

    Zeitraum

    Die Frist zur Antragstellung endet für das Wintersemester am 15. April und für das Sommersemester am 30. Juni des jeweiligen Jahres. Später eingebrachte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

    Für welchen Zeitraum wird die Förderung beantragt?

    Ticketart

    Welches Ticket wird eingereicht?

    Zahlungsart

    Wie wurden die im vorherigen Schritt genannten Tickets bezahlt?
    ÜberweisungRatenzahlungKreditkarteBarzahlung

    Upload – Überweisung

    Wir benötigen eine Rechnung mit Zahlungsbestätigung oder eine separate Rechnung und Zahlungsbestätigung von deinem Konto (z.B. Konto-Auszug bzw. Buchungsbestätigung oder Rechnung mit Zahlungsnachweis).

    Bitte um Upload der Rechnung
    • Eine Rechnung zeichnet sich u.a. durch Absender- und Empfängerdaten, Steuerangaben und einer Rechnungsnummer aus und ist somit keine Zahlungsbestätigung.
    • Maximale Datei-Größe 3 MB
    • Akzeptierte Dateiformate: .pdf, .jpg und .png

    Bitte um Upload der Zahlungsbestätigung
    • Maximale Datei-Größe 3 MB
    • Akzeptierte Dateiformate: .pdf, .jpg und .png

    Upload – Ratenzahlung

    Wir benötigen die Rechnung und zumindest Zahlungsbestätigungen von drei Raten.

    Bitte um Upload der Rechnung
    • Eine Rechnung zeichnet sich u.a. durch Absender- und Empfängerdaten, Steuerangaben und einer Rechnungsnummer aus und ist somit keine Zahlungsbestätigung.
    • Maximale Datei-Größe 3 MB
    • Akzeptierte Dateiformate: .pdf, .jpg und .png

    Bitte um Upload von drei Zahlungsbestätigungen/Ratenabrechnungen
    • Maximale Datei-Größe 3 MB
    • Akzeptierte Dateiformate: .pdf, .jpg und .png



    Upload – Kreditkarte

    Wir benötigen die Rechnung mit Zahlungsbestätigung oder eine separate Rechnung und Zahlungsbestätigung bzw. Kreditkartenabrechnung von deinem Konto (Bitte alle anderen Transaktionen schwärzen!).

    Bitte um Upload der Rechnung
    • Eine Rechnung zeichnet sich u.a. durch Absender- und Empfängerdaten, Steuerangaben und einer Rechnungsnummer aus und ist somit keine Zahlungsbestätigung.
    • Maximale Datei-Größe 3 MB
    • Akzeptierte Dateiformate: .pdf, .jpg und .png

    Bitte um Upload der Zahlungsbestätigung/Kreditkartenabrechnung
    • Maximale Datei-Größe 3 MB
    • Akzeptierte Dateiformate: .pdf, .jpg und .png

    Barzahlung

    Der Antrag muss per Post übermittelt werden! Bei Tickets die in bar gezahlt wurden (z.B. vom Schalter oder vom Automaten) ist nur eine postalische Beantragung der Förderung möglich, da wir die Originale benötigen. Eine Beantragung über das digitale Formular ist leider nicht möglich! Das Antragsformular muss dafür entweder in den Briefkasten vor dem ÖH Service Center in Villach eingeworfen oder per Post an folgende Adresse gesendet werden: Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der FH Kärnten
    Europastraße 4
    9524 Villach

    Kontodaten

    Wohnadresse am Studienort

    Absenden des Formulars

    Datenschutz

    Mit dem Absenden des Formulars wird der Verarbeitung der angegebenen Daten zum Zwecke der Abwicklung der Mobilitätsförderung zugestimmt sowie die Datenschutzerklärung (siehe oben) akzeptiert.

    Unterschrift
    Mit der Unterschrift wird die inhaltliche und rechnerische Richtigkeit des Antrags bestätigt.

    Sicherheitfrage (Spam-Schutz)

    Projektförderung

    Für Projekte von Studierenden und Lehrgangsteilnehmer*innen der FH Kärnten besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch die Hochschüler*innenschaft.

    Als Gegenleistung für die Projektförderung sind im Projektbericht und bei der
    Projektpräsentation die Unterstützung durch die Hochschüler*innenschaft der FH
    Kärnten zu erwähnen, sowie das Logo zu verwenden.

    Allgemeine Anfragen zur Projektförderung können jederzeit beim ÖH-Service-Center gestellt werden. Veranstaltungen zählen nicht als Projekte. Wird eine Veranstaltung geplant reicht eine Kontaktaufnahme mit dem Service-Center.

    Frequently Asked Questions

    • • Das eingereichte Projekt muss von Studierenden der FH Kärnten im Rahmen ihres Studiums durchgeführt werden.
      • Das Projektergebnis
      – muss den Studierenden des Studienganges zugutekommen und/oder
      – Studierende zu einem verantwortungsvollen Handeln im Sinne der Nachhaltigkeit (SDGs) anregen und dahingehend Bewusstsein schaffen und/oder
      – der nachhaltigen Entwicklung der FH Kärnten dienen
      • Des Weiteren gefördert werden Sozial- und Sonderprojekte.

      Alle Details inkl. Antragsformular sind in der Richtlinie für die Projektförderung zu finden:

    Sozialfonds

    Für Studierende die sich in einer finanziellen Notlage befinden, gibt es die Möglichkeit um eine einmalige Unterstützung aus dem Sozialfonds anzusuchen. Die Mittel für diesen Sozialfonds werden zu je einem Drittel von der ÖH-Bundesvertretung, dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung und der ÖH FH Kärnten zu Verfügung gestellt.

    Kontakt Sozialfonds:
    Sozialreferat der ÖH-Bundesvertretung
    Taubstummengasse 7-9/4. Stock, 1040 Wien

    Die Notlagen können etwa durch plötzlich erhöhte Wohnkosten, Kosten fürs Studium, einmalige Ausgaben für medizinische Behandlungen etc. entstanden sein. Vorraussetzung für eine Unterstützung aus dem Sozialfonds ist, dass die Studierenden im Sinne der Richtlinien sozial bedürftig sind, nicht bei den Eltern wohnen, keine Studienbeihilfe beziehen und einen ausreichenden Studienerfolg nachweisen.

    Baby-Willkommensgeschenk

    Frisch gebackene Mamas und Papas erhalten von uns ein kleines Geschenk, sowie einen Drogeriegutschein in Höhe von 40,- Euro Dafür benötigen wir nur das vollständig ausgefüllte Antragsformular und eine Kopie der Geburtsurkunde.

    Das Baby-Willkommensgeschenk erhalten alle Studierenden oder Lehrgangsteilnehmer*innen der FH Kärnten, wenn die Geburt des Kindes während des Studiums oder drei Monate vor Studienbeginn bzw. drei Monate nach Studienende erfolgt ist.

    Wir unterstützen alle Studierenden der FH Kärnten